Wir können deine Situation verstehen. Die Schließung der Clubs ist durch eine staatliche Anordnung erfolgt, daher liegt hier kein Vertragsbruch von unserer Seite vor und die Abbuchungen werden weiter vorgenommen.
Für Unternehmen unserer Größe gibt es staatlich noch keine Lösung, dass durch den Corona-Lockdown und die Pandemie im Allgemeinen entstandene Umsatzdelta auch nur im Ansatz aufzufangen. Demnach sind auch wir, wie viele Mitbewerber der Branche, auf die Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen, die aber selbstverständlich die Möglichkeit haben, eine beitragsfreie Ruhezeit einzulegen.
Die Ruhezeit kannst du über den Selfservice einreichen.